Nach § 3 Heilmittelwerbegesetz dürfen keine Heilversprechen ausgesprochen und auch sonst keine Aussagen zu positiven Veränderungen gemacht werden, die nicht hundertprozentig wissenschaftlich nachgewiesen werden können.
Als Information für Sie: Da ein Erfolg von keiner unserer ganzheitlichen Therapien und Methoden zu 100% wissenschaftlich bewiesen werden kann, werden unsere Therapien somit von der Wissenschaft, der Schulmedizin und von Rechts wegen grundsätzlich nicht anerkannt. Somit ist es rechtlich also auch nicht einwandfrei möglich, positive Wirkungen erfolgreicher Methoden problemlos zu präsentieren. Da auch bei geringster Nichteinhaltung Ärzte, Heilpraktiker und sonstige Therapeuten durch hohe Abmahnungen und Androhung empfindlicher Geldstrafen geahndet werden können, verstehen Sie bitte, dass daher aussagekräftige Darstellungen erfolgreicher Therapiekonzepte kaum noch realistisch sind. Daher herrscht bei vielen Therapeuten inzwischen große Unsicherheit und größte Zurückhaltung bei der Darstellung unserer Arbeit. Hinweis: Formhalber weise ich Sie also aus diesen Gründen ausdrücklich darauf hin, dass keine meiner Methoden wissenschaftlich anerkannt wird und ich bei keiner meiner Methoden behaupte, dass sie helfen können. Alle Aussagen zu meinen Behandlungsmethoden und Ausführungen auf meiner gesamten Webpräsenz verweise ich vorsorglich auf den vorbezogenen Hinweis.
Diese einschränkende Rechtssituation, die hauptsächlich ganzheitlich arbeitende Therapeuten betrifft, hat natürlich ihre Gründe. Sie als mündiger und selbstdenkender Bürger sind aufgerufen, sich Ihre eigene Meinung in diesem Dilemma zu bilden und für sich und Ihre Gesundheit eine gute Entscheidung zu treffen.